Eine Betroffenenanfrage, auch bekannt als Auskunftsersuchen oder Betroffenenrechteanfrage, bezieht sich auf das Recht einer natürlichen Person, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Dieses Recht ist in der Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert.
Inhalt der Auskunft:
- Bestätigung der Verarbeitung: Der Verantwortliche muss bestätigen, ob personenbezogene Daten der betroffenen Person verarbeitet werden.
- Kategorien der verarbeiteten Daten: Informationen über die Arten von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse).
- Zwecke der Verarbeitung: Die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern: Informationen darüber, an wen die personenbezogenen Daten weitergegeben werden oder wurden (z.B. interne Abteilungen, externe Dienstleister, Behörden).
- Speicherfristen: Die vorgesehenen Fristen für die Speicherung der personenbezogenen Daten oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Fristen.
- Rechte der betroffenen Person: Informationen über die Rechte der betroffenen Person, wie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
- Herkunft der Daten: Wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, muss der Verantwortliche alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten bereitstellen.
- Automatisierte Entscheidungsfindung: Informationen darüber, ob die personenbezogenen Daten für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verwendet werden und, falls ja, aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung für die betroffene Person.